Daily China

Alles rund ums Reich der Mitte

(Zeit-)Planung

Februar19

Wer “L’auberge espagnole” gesehen oder diverse Artikel über Auslandsaufenthalte während des Studiums gelesen hat, der kennt ja die Faustregel: ein Jahr vorher. Nun ist es leider so, dass ein Jahr manchmal nicht reicht. Ein paar Beispiele gefällig?

  • China-Programm der Studienstiftung des deutschen Volkes: Einsendefrist für die schriftlichen Bewerbungsunterlagen 30. April für einen Studienbeginn im Wintersemester des darauffolgenden Jahres (also rund 1 1/2 Jahre vorher).
  • DAAD-Vollstipendium: Bewerbungsfrist Ende September für Studienbeginn im folgenden Wintersemester. Wenn man also erst zu Beginn des Wintersemester anfängt, sich umzusehen, ist die Frist bereits verstrichen.

Gerade für Stipendien muss man frühzeitig anfangen, sich umzusehen, weil das Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen auch nochmal Zeit erfordert. Wenn man allerdings über ERASMUS oder das Selbstzahlerprogramm des DAAD geht, reicht oft auch weniger Vorbereitungszeit (Selbstzahlerprogramm: nur die Studiengebühren werden übernommen, Bewerbung bis Ende März für Studienbeginn im nächsten Wintersemester (also ein halbes Jahr später)).

Wenn man dann eine Deadline hat, sollte man am besten drei bis vier Wochen vorher anfangen, die entsprechenden Unterlagen zusammen zu suchen. Den wenigsten Aufwand macht dabei das Formblatt mit den persönlichen Daten; bei Kopien von Abiturzeugnissen und Hochschulprüfungen muss man berücksichtigen, dass die entsprechenden Stellen (Gemeinde- oder Stadtverwaltung für beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses, Prüfungsamt für Vordiplom etc.) nur zu bestimmten Zeiten geöffnet sind. Gutachten sind nochmal ein ganz anderes Thema und erforden viel Geduld; aber auch Motivationsschreiben wollen sorgfältig abgefasst und am besten nochmal von anderen Personen Korrektur gelesen werden. Werden Nachweise über Sprachkenntnisse gefordert, sollte man sich rechtzeitig um einen Termin beim zuständigen Dozenten bemühen, da man oft nicht der einzige ist, der sich für so etwas bewirbt und andere dieselben Unterlagen benötigen.
Übersetzungen kann man meist selbst anfertigen und braucht sie dann nur noch beglaubigen zu lassen (hier helfen u.a. das Dekanat, die ehemalige Schule oder das Auslandsamt).

Google Buzz

Post to Twitter Tweet This Post

Email will not be published

Website example

Your Comment: